Arbeitseinsätze im Geschäftsjahr 2025 / 2026
Im Geschäftsjahr 2025 / 2026 ist ein Pflichtarbeitsstundensoll von 3 Arbeitsstunden zu erbringen.
Termine im Jahr 2025
04.05.2025 09:00 12:00
21.09.2025 09:00 12:00
19.10.2025 09:00 12:00
Hinweise
Das Pflichtarbeitsstundensoll ist durch die Vereinsmitglieder entweder im Jahr 2025 oder im Jahr 2026 zu erbringen!
Für nicht erbrachte Arbeitsleistungen sind pro Arbeitsstunde 15,00 Euro an die Garagengemeinschaft zu zahlen.
Ronald und David Köhle