Arbeitseinsätze im Geschäftsjahr 2025 / 2026

Im Geschäftsjahr  2025 / 2026 ist ein Pflichtarbeitsstundensoll von 3 Arbeitsstunden zu erbringen.

Termine im Jahr 2025

03.05.2025           09:00 12:00 

20.09.2025           09:00 12:00 

18.10.2025           09:00 12:00 

Hinweise

Das Pflichtarbeitsstundensoll ist durch die Vereinsmitglieder entweder im Jahr 2025 oder im Jahr 2026 zu erbringen!

Für nicht erbrachte Arbeitsleistungen sind pro Arbeitsstunde 15,00 Euro an die Garagengemeinschaft zu zahlen.

Ronald und David Köhle 

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